Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 154
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 30.09.2015 – 20 A 2660/12Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2019 – 3 S 2801/18Zitiert von 4
- VG Cottbus, 23.10.2012 – VG 4 K 321/10Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 – 4 L 8/23Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 14.12.2016 – 13 LC 56/14Zitiert von 5
- VGH Bayern, 04.10.2022 – 8 ZB 22.1193Zitiert von 25
Zuletzt entschieden
- VG München, 20.11.2025 – M 31 K 22.2983
- OVG Hamburg, 06.11.2025 – 1 E 12/22.P
- VG Gelsenkirchen, 09.10.2025 – 6 L 1326/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/12#abs-1 (1) Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn
1.
schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder
2.
andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/12#abs-2 (2) Im Übrigen steht die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde.